Der Verein

Der Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V.

Der Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V.
Der Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V. – Anzeigenkampagne

Die Gründung des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins geht ins 19. Jahrhundert, und zwar auf das Jahr 1839 zurück. Der Oldenburger Anwalts- und Notarverein gehört zu den ältesten Anwaltsvereinen in Deutschland.

Der Anwaltsverein bietet ein Forum zur Schaffung persönlicher Kontakte unter seinen Mitgliedern sowie für den Austausch beruflicher Erfahrung.

Der Verein ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin sowie des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes in Hannover. Heute hat der Oldenburger Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Oldenburg etwa 670 Mitglieder, dies ist ein Repräsentationsgrad von ca. 75%.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt seit 01.01.2013 180,00 EURO. Während der ersten 24 Kalendermonate nach der Erstzulassung werden Mitglieder beitragsfrei gestellt. Für die nachfolgenden 12 Kalendermonate wird die Hälfte des regulären Beitrages erhoben. Jedes neue Mitglied erhält den DAV-Ratgeber kostenlos.

Des Weiteren bietet der Oldenburger Anwalts- und Notarverein seinen Mitgliedern eine Reihe günstiger Bezugsprämien und Tarife, die durch Rahmenverträge und Kooperationen mit verschiedenen Einrichtungen gewährleistet werden.

Foto: Anzeigenkampagne des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins auf Bussen der Weser-Ems-Linie.